Leistungsphasen
Grundlagenanalyse (LPH I, 5 %)
Die Grundlagenanalyse dient der Beratung von Auftraggeber*innen zum Leistungsbedarf und als Grundlage für die eigentliche Planung. Die Leistungen beinhalten eine Zusammenfassung, Erläuterungen und die entsprechende Dokumentation der Ergebnisse. Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder des Raum-Funktionsprogrammes der Auftraggeber*in oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen.
Beratung zum Leistungsbedarf
Ortsbesichtigung zur Einschätzung der Aufgabenstellung
Zusammenfassung, Erläuterungen und Dokumentation der Ergebnisse
Vorentwurf (LPH II, 30 %)
Analyse der Grundlagen und Abstimmung der Leistungen mit planungsbeteiligten Fachleuten
Bestandsanalyse
Abstimmung der Zielvorstellungen
Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
Abstimmung, Koordination und Integration der interdisziplinären Projektbeteiligten und ihrer Planungsbeiträge
Abschätzung der möglicherweise zu befassenden Behörden und informative Behördenkontakte
Ausarbeitung eines Vorentwurfs als vorläufige, dennoch möglichst exakte Lösung der Planungsaufgabe unter Berücksichtigung der Topographie und weiterer standörtlicher und ökologischer Rahmenbedingungen, der Umweltbelange (einschließlich naturschutzrechtlicher Anforderungen und vegetationstechnischer Bedingungen) sowie der gestalterischen und funktionalen Anforderungen (auch in Form eines Wettbewerbsbeitrages)
Darstellung des maßstäblichen Vorentwurfs mit Erläuterungen
Kostenabschätzung, etwa nach ÖNORM B 1801-1, und Vergleich mit dem Kostenrahmen
Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Vorplanungsergebnisse
Überprüfung, ob bzw. in welchem Ausmaß eine automatische Bewässerung der Grünflächen erforderlich oder möglich ist, und Berücksichtigung in der Kostenabschätzung
Entwurf (LPH III, 30 %)
Erarbeitung des Entwurfs auf Grundlage des abgestimmten Vorentwurfs, mit Vertiefung der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen sowie natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Abstimmung, Koordination und Integration der interdisziplinären Planungen.
Erstellung eines Höhenkonzepts als Grundlage für ein Entwässerungskonzept, den Nachweis der Barrierefreiheit und gegebenenfalls für Infrastrukturplanungen (z. B. Kanalplanung; diese sind jedoch nicht Teil des Leistungsbildes Landschaftsarchitektur).
Abstimmung der Planung mit beteiligten Stellen und Behörden.
Darstellung des Entwurfs: textliche und/oder planliche Angaben zu Bepflanzungen, Materialwahl, Ausstattungen sowie Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben.
Textliche Erläuterungen der Planung.
Kostenberechnung nach ÖNORM B 1801-1, einschließlich zugehöriger Mengenermittlungen.
Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse der Entwurfsplanung.
Vertiefung der Anforderungen zur Art und zum Ausmaß einer automatischen Bewässerung der Grünflächen, ggf. Einbeziehung in die Kostenberechnung.
Genehmigungsplanung (LPH IV, 5 %)
Alle Unterlagen für behördliche Genehmigungen werden erstellt, geprüft und in Abstimmung mit den Behörden eingereicht, um einen reibungslosen Genehmigungsprozess sicherzustellen.
Erarbeitung und Zusammenstellung der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen aufgrund des Baurechts.
Abstimmung mit den relevanten Behördenstellen.
Freiraumkonzept im Sinne der Bauordnungen und Rechtsvorschriften.
Höhenplan als Grundlage der Entwässerungsplanung (nicht Teil der Kanalplanung!).
Ergänzungen und Anpassungen der Planungsunterlagen und Beschreibungen.
Erarbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen und Nachweise für Ausnahmen und Befreiungen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z. B. Bauanzeige).
Ausschreibungs- und Ausführungsplanung (LPH V, 10 %)
Erarbeitung der Ausschreibungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausschreibungsreifen Lösung, einschließlich Lageplänen, Aufbauten sowie Bau- und Ausstattungsbeschreibungen (Produktmappe, Pflanzenliste).
Erarbeitung der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Ausschreibungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung.Koordination, Abstimmung und Integration der interdisziplinären Planungen.
Darstellung der Freianlagen mittels Lageplänen, Detail- und Konstruktionszeichnungen. Dies umfasst insbesondere Oberflächenmaterialien, Oberflächenbefestigungen und Oberflächenrelief, ober- und unterirdische Einbauten und Ausstattungen sowie die Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten, Mengen und Qualitäten.
Erstellung einer konzeptionellen Bewässerungsplanung
Leistungsverzeichnis & Mengenermittlung (LPH VI, 10 %)
Wir erfassen systematisch alle Mengen, dokumentieren diese im Leistungsverzeichnis und sorgen für transparente Kostenkalkulationen sowie eine vergleichbare Angebotsbewertung. Hinweis: Bei der Erstellung der Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz erfolgt die Kalkulation nach tatsächlichem oder geschätztem Stundenaufwand.
Aufstellung der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen, üblicherweise auf Grundlage eines Standardleistungsbuches (z.B. LB-H, LB-VI) oder in Form einer funktionalen Ausschreibung
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen und Massen auf Grundlage der Ausschreibungsplanung
Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
Planerische Begleitplanung der Bauausführung (LPH VII, 5 %)
Diese Leistungsphase sichert die gestalterischen Qualitäten der Planung. Hinweis: Die planerische Begleitung der Bauausführung enthält nicht die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht.
Sicherung der Gestaltungsqualitäten der Planung als Unterstützung der örtlichen Bauaufsicht
Empfehlungen zur Anpassung der Bauausführung an die tatsächlichen Gegebenheiten
Prüfung und Beratung zu Werk- und Detailzeichnungen der ausführenden Firmen
Überprüfung der Bauleistungen im Hinblick auf die gestalterischen Ziele der Planung, je nach Baufortschritt
Teilnahme an Übergabe- und Schlussbegehungen nach ÖNORM B 2241 inklusive Erstellung einer Mängelliste
Technisch-wirtschaftliche Begleitung (LPH VIII, 5 %)
Die technisch-wirtschaftliche Qualitätssicherung sichert die Qualitäten des Entwurfs und der Ausschreibungs- und Vergabevereinbarungen bis zum planerischen Leistungsende (meist die Übernahme). Die technisch-wirtschaftliche Qualitätssicherung stellt in der Regel das Ende der Planungsleistung dar und ist mit der Übernahme abgeschlossen.
Unterstützung im Vergabeverfahren, Ermittlung geeigneter Bieter:innen und Überprüfung der fachlichen Eignung
Mitwirkung bei Bieter:innen-Gesprächen
Zusammenfassung der Ausschreibungsergebnisse, z. B. Preisspiegel, und Übergabe der Unterlagen (die Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Auftraggeber:innen)
Übernahmebegehungen, Aufstellung von Zeit- und Zahlungsplänen
Kostenfeststellung nach ÖNORM B 1801-1
Nebenkosten
Für projektbezogene Nebenkosten, z. B. Druck, Plot, Vervielfältigungen, Fahrten oder Versand, berechnen wir einen angemessenen Pauschalbetrag, der die üblichen Aufwendungen abdeckt. Sollte darüber hinaus zusätzlicher Aufwand entstehen, erfolgt eine transparente und gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Ergänzende Leistungen
Ergänzende Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vorab abgestimmt und nur nach gesonderter Beauftragung erbracht. Die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwands.